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Information zur Kurtaxe für Ferienhäuser an der Ostsee

 

Seeheilbäder, Seebäder und Erholungsorte sind in Mecklenburg-Vorpommern staatlich anerkannte Kurorte. Deshalb werden Sie bei der Anmeldung in Ihrem Ferienhaus an der Ostsee zur Entrichtung einer Kurabgabe aufgefordert. Diese Abgabe dient ausschließlich zur Mitfinanzierung der in den jeweiligen Orten aufgewendeten touristischen Leistungen (z.B. Säuberung des Strandes, die Gewährleistung der Sicherheit beim Baden, die Pflege der Grünanlagen, kulturellen Angebote für große und kleine Gäste, etc.). Als Nachweis für die Entrichtung der Kurabgabe erhalten Sie eine Kurkarte. Die Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich die Zahl der Tage Ihres Aufenthaltes in Ihrer Ferienwohnung an der Ostsee.

 

Die aktuellen Preise für Kurtaxe entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Ferienobjekt bzw. Ferienort.
Die Kurtaxe ist laut Satzung der jeweiligen Gemeinden bei Restzahlung der Buchung für Ihr Ferienobjekt im Voraus zu zahlen.
Die Kurtaxe wird an die jeweilige Gemeine abgeführt.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Team Ferienservice-Ostsee